Wenn dein Job endet, musst du dich zweimal bei der Agentur für Arbeit melden: zuerst arbeitsuchend, spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, und dann arbeitslos, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Beides geht online oder persönlich. Wer sich zu spät meldet, riskiert finanzielle Nachteile.

Mann meldet sich online arbeitslos

Arbeitsuchend melden und arbeitslos melden: Was ist der Unterschied?

Mit der Arbeitsuchendmeldung zeigst du der Agentur für Arbeit an, dass dein Arbeitsverhältnis endet und du eine neue Stelle suchst. So kann die Agentur schon vermitteln, bevor du überhaupt arbeitslos bist.

Die Arbeitslosmeldung ist ein eigener Schritt. Damit teilst du mit, dass die Arbeitslosigkeit eingetreten ist oder bald eintritt. Sie ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 137 SGB III). Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt die Arbeitslosmeldung nicht, du brauchst beide.

Welche Fristen gelten?

Arbeitsuchendmeldung

Nach § 38 Abs. 1 SGB III musst du dich spätestens drei Monate vor dem Ende deines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses arbeitsuchend melden. Erfährst du kurzfristiger davon, etwa durch eine Kündigung mit kurzer Frist, hast du drei Tage ab Kenntnis des Beendigungszeitpunkts Zeit.

Die Pflicht gilt auch dann, wenn du gegen die Kündigung klagst oder dein Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt. Für betriebliche Ausbildungsverhältnisse gilt sie nicht.

Arbeitslosmeldung

Arbeitslos melden solltest du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Laut § 141 Abs. 1 SGB III ist das schon bis zu drei Monate vorher möglich, wenn die Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum zu erwarten ist.

Fällt der erste Tag auf einen Tag, an dem deine Agentur nicht dienstbereit ist, etwa einen Feiertag, reicht die Meldung am nächsten Öffnungstag (§ 141 Abs. 2 SGB III). Den Antrag auf Arbeitslosengeld kannst du laut Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit etwa zwei Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit online stellen.

Wie meldest du dich: online, telefonisch oder vor Ort?

Für die Arbeitsuchendmeldung hast du laut Bundesagentur für Arbeit mehrere Wege:

Melde dich nur auf einem Weg arbeitsuchend. Für die Arbeitslosmeldung gibt es zwei Wege: online im Fachportal der Bundesagentur oder persönlich bei deiner zuständigen Agentur (§ 141 Abs. 1 SGB III).

Ordner, Stift und Smartphone für die Arbeitslosmeldung auf einem Tisch

Welche Unterlagen brauchst du?

Bei der Online-Antragstellung zeigt dir eine Checkliste, welche Unterlagen du noch nachreichen musst. Für die Vermittlung bist du außerdem verpflichtet, die nötigen Auskünfte zu geben und Unterlagen vorzulegen (§ 38 Abs. 3 SGB III). Lebenslauf und Zeugnisse griffbereit zu haben, ist deshalb sinnvoll.

Was passiert nach der Meldung?

Nach der Arbeitsuchendmeldung soll die Agentur für Arbeit zügig ein erstes Beratungs- und Vermittlungsgespräch mit dir führen, persönlich oder im Einvernehmen auch per Video (§ 38 Abs. 1a SGB III). Den Termin kannst du dir laut Bundesagentur direkt nach der Online-Meldung aussuchen. Wie so ein Gespräch abläuft, liest du im Ratgeber Termin bei der Arbeitsagentur.

Im Gespräch werden deine beruflichen Fähigkeiten und Ziele festgestellt, die sogenannte Potenzialanalyse. Anschließend schließt die Agentur für Arbeit mit dir eine Eingliederungsvereinbarung (§ 37 SGB III). Darin stehen dein Ziel, die Vermittlungsbemühungen der Agentur, deine Eigenbemühungen und mögliche Förderleistungen.

Wichtig bei den Begriffen: Die Eingliederungsvereinbarung gilt in der Arbeitslosenversicherung (SGB III). Beim Jobcenter heißt das Gegenstück Kooperationsplan (§ 15 SGB II). Das Jobcenter ist zuständig, wenn du Grundsicherungsgeld beziehst. So heißt das frühere Bürgergeld seit dem 1. Juli 2026 laut Bundesagentur für Arbeit und Bundesarbeitsministerium.

Was passiert, wenn du dich zu spät meldest?

Die Bundesagentur weist zudem darauf hin: Wer sich nicht arbeitslos gemeldet hat und dann krank wird, hat unter Umständen weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Krankengeld. Mehr zu Sperrzeiten erklärt der Ratgeber Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Die Zeit der Arbeitslosigkeit für eine Weiterbildung nutzen

Schon im ersten Gespräch kannst du ansprechen, ob eine Weiterbildung für dich sinnvoll ist. Die Agentur für Arbeit kann berufliche Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein fördern. Die Voraussetzungen erklärt der Ratgeber Bildungsgutschein: Voraussetzungen und Antrag. Einen Überblick über die Wege gibt es unter Weiterbildungsmöglichkeiten.

Wird eine Weiterbildung gefördert, läuft das Arbeitslosengeld in der Regel weiter. Details stehen im Ratgeber Arbeitslosengeld während der Weiterbildung.

Die Sales Akademie ist nach AZAV zugelassen. Der Sales Manager im digitalen Vertrieb dauert acht Monate in Vollzeit, der Digital Sales Manager ist der fünfmonatige Kompaktkurs. Beide finden remote statt und können zum Beispiel mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Ob du gefördert wirst, entscheidet immer der Kostenträger. Die Weiterbildung kann ein Fundament für den Einstieg in den Vertrieb sein, eine Stelle garantiert sie nicht.

Du willst wissen, ob eine geförderte Weiterbildung für dich infrage kommt? In einer kostenlosen Beratung besprechen wir mit dir deine Weiterbildungsoptionen und die Fördermöglichkeiten. Du erreichst uns auch telefonisch unter 030 31192051.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem Einzelfall gibt dir deine Agentur für Arbeit (gebührenfrei unter 0800 4 5555 00) bzw. dein Jobcenter.

Kostenlose Beratung erhalten