Einen Termin bei der Arbeitsagentur vereinbarst du online über die eServices oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 4 555500. Wenn die Agentur dich zu einem Gespräch einlädt, musst du den Termin wahrnehmen. Wer ohne wichtigen Grund fehlt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Frau in einem Beratungstermin bei einer Beraterin

Gut vorbereitet ist das Gespräch aber vor allem eine Chance: Hier klärst du, wie es beruflich weitergeht und ob eine geförderte Weiterbildung für dich in Frage kommt.

Welche Termine gibt es bei der Arbeitsagentur?

Nicht jeder Termin hat denselben Zweck. Die häufigsten Anlässe sind:

Beziehst du Grundsicherungsgeld, ist in der Regel das Jobcenter dein Ansprechpartner. Das Grundsicherungsgeld hieß bis Ende Juni 2026 Bürgergeld.

Kommst du frisch aus dem Studium, ist die Berufsberatung im Erwerbsleben der passende Anlass. Was dabei zusätzlich wichtig ist, steht im Artikel Arbeitslos nach dem Studium.

Termin vereinbaren: online, telefonisch oder vor Ort

Am einfachsten buchst du online über die Terminvereinbarung der Arbeitsagentur. Dort wählst du dein Anliegen und die zuständige Dienststelle. Laut Arbeitsagentur sind Termine vor Ort oder per Video möglich, je nach Anliegen.

Telefonisch erreichst du die Arbeitsagentur unter 0800 4 555500. Die Nummer ist kostenfrei und montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr erreichbar. Für den Besuch vor Ort empfiehlt die Agentur, vorher einen Termin zu buchen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Termin verschieben oder absagen

Kannst du einen Termin nicht wahrnehmen, melde dich so früh wie möglich. Nenne den Grund und reiche zeitnah einen Nachweis ein, zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. So empfiehlt es auch die Arbeitsagentur für Termine im Jobcenter.

Zwei Regeln aus § 309 Abs. 3 SGB III solltest du kennen:

Sag lieber einmal zu viel ab als gar nicht. Ein Anruf und ein kurzer schriftlicher Hinweis schaffen einen Nachweis.

Warum du den Termin wahrnehmen musst

Wer Arbeitslosengeld beansprucht, hat eine allgemeine Meldepflicht: Du musst dich melden, wenn die Agentur dich dazu auffordert (§ 309 Abs. 1 SGB III). Das gilt auch, wenn dein Anspruch gerade ruht.

Folgen beim Arbeitslosengeld

Kommst du einer Einladung trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ohne wichtigen Grund nicht nach, tritt eine Sperrzeit bei Meldeversäumnis ein (§ 159 Abs. 1 Nr. 8 SGB III). Sie dauert eine Woche (§ 159 Abs. 6 SGB III). In dieser Zeit ruht dein Anspruch. Den wichtigen Grund musst du darlegen und nachweisen, wenn er in deinem Verantwortungsbereich liegt.

Mehrere Sperrzeiten können sich summieren. Kommen insgesamt mindestens 21 Wochen zusammen, kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen ganz erlöschen (§ 161 SGB III). Mehr dazu im Ratgeber Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Folgen beim Grundsicherungsgeld

Für Termine beim Jobcenter gelten seit der Reform der Grundsicherung strengere Regeln. Nach Angaben der Bundesregierung hat ein erstes Versäumnis keine Folgen. Bei wiederholten Meldeversäumnissen wird das Grundsicherungsgeld jeweils um 30 % des Regelbedarfs für einen Monat gemindert (§ 32 SGB II). Wer drei aufeinanderfolgende Einladungen ohne wichtigen Grund versäumt, gilt als nicht erreichbar. Dann kann der Leistungsanspruch entfallen (§ 7b Abs. 4 SGB II).

Die Details sind komplex und können sich im Einzelfall unterscheiden. Achte deshalb auf die Rechtsfolgenbelehrung in deiner Einladung.

Welche Unterlagen solltest du mitbringen?

Was du genau brauchst, steht oft in der Einladung. Bewährt hat sich diese Liste:

Notwendige Reisekosten zum Termin können auf Antrag übernommen werden (§ 309 Abs. 4 SGB III). Frag danach, bevor du die Belege wegwirfst.

Mann bereitet Fragen für seinen Beratungstermin vor

Typische Themen und Fragen im Gespräch

Im ersten Gespräch ermittelt die Agentur deine beruflichen und persönlichen Merkmale, deine Fähigkeiten und deine Eignung. Das nennt das Gesetz Potenzialanalyse (§ 37 SGB III). Rechne deshalb mit Fragen wie diesen:

Anschließend werden in einer Eingliederungsvereinbarung dein Ziel, die Unterstützung der Agentur, deine Eigenbemühungen und geplante Förderleistungen festgehalten (§ 37 Abs. 2 SGB III). Du bekommst eine Ausfertigung davon. Lies sie in Ruhe und frag nach, wenn dir etwas unklar ist.

Weiterbildungswunsch gut vorbereitet ansprechen

Eine Weiterbildung über den Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Die Agentur prüft unter anderem, ob sie notwendig ist, um dich beruflich einzugliedern, und ob Träger und Maßnahme zugelassen sind (§ 81 SGB III). Außerdem muss sie dich vor Beginn beraten. Das Gespräch ist also genau der richtige Ort für deinen Wunsch.

Je konkreter du bist, desto besser. Bring mit:

Welche Voraussetzungen gelten, erklärt der Ratgeber Bildungsgutschein: Voraussetzungen und Antrag. Wurde dein Wunsch bereits abgelehnt, hilft dir der Artikel Bildungsgutschein abgelehnt weiter.

Nach dem Termin: das solltest du erledigen

Geförderte Weiterbildung im Vertrieb

Die ATR Sales Akademie ist nach AZAV zugelassen. Ihre Weiterbildungen können deshalb zum Beispiel über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder über das Jobcenter gefördert werden. Ob du gefördert wirst, entscheidet immer der Kostenträger.

Zur Auswahl stehen der Sales Manager im digitalen Vertrieb (8 Monate, 1.600 Unterrichtseinheiten) und der Digital Sales Manager als Kompaktkurs (5 Monate, 1.080 Unterrichtseinheiten). Beide finden in Vollzeit online statt. Themen sind unter anderem CRM mit Salesforce und HubSpot sowie KI im Vertrieb. Einen Job kann keine Weiterbildung garantieren. Sie kann dir aber ein solides Fundament für den Einstieg in den Vertrieb geben.

Kostenlose Beratung vor deinem Termin

Du möchtest deinen Weiterbildungswunsch gut vorbereitet ins Gespräch mitnehmen? In einer kostenlosen Beratung klären wir, ob die Weiterbildung zu dir passt, und besprechen deine Optionen für eine Förderung. Du erreichst uns auch telefonisch unter 030 31192051.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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