Einen Termin bei der Arbeitsagentur vereinbarst du online über die eServices oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 4 555500. Wenn die Agentur dich zu einem Gespräch einlädt, musst du den Termin wahrnehmen. Wer ohne wichtigen Grund fehlt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Gut vorbereitet ist das Gespräch aber vor allem eine Chance: Hier klärst du, wie es beruflich weitergeht und ob eine geförderte Weiterbildung für dich in Frage kommt.
Welche Termine gibt es bei der Arbeitsagentur?
Nicht jeder Termin hat denselben Zweck. Die häufigsten Anlässe sind:
- Arbeitslosmeldung: Du kannst dich online oder persönlich arbeitslos melden (§ 141 SGB III). Wie das geht, erklärt der Ratgeber Arbeitslos melden.
- Beratungs- und Vermittlungsgespräch: Nach der Arbeitsuchend- oder Arbeitslosmeldung soll die Agentur unverzüglich ein erstes Gespräch mit dir führen (§ 38 Abs. 1a und § 141 Abs. 4 SGB III).
- Einladung (Meldeaufforderung): Die Agentur kann dich zum Beispiel zur Berufsberatung, zur Vermittlung, zur Vorbereitung von Förderleistungen oder zur Prüfung deines Anspruchs einladen (§ 309 Abs. 2 SGB III).
Beziehst du Grundsicherungsgeld, ist in der Regel das Jobcenter dein Ansprechpartner. Das Grundsicherungsgeld hieß bis Ende Juni 2026 Bürgergeld.
Kommst du frisch aus dem Studium, ist die Berufsberatung im Erwerbsleben der passende Anlass. Was dabei zusätzlich wichtig ist, steht im Artikel Arbeitslos nach dem Studium.
Termin vereinbaren: online, telefonisch oder vor Ort
Am einfachsten buchst du online über die Terminvereinbarung der Arbeitsagentur. Dort wählst du dein Anliegen und die zuständige Dienststelle. Laut Arbeitsagentur sind Termine vor Ort oder per Video möglich, je nach Anliegen.
Telefonisch erreichst du die Arbeitsagentur unter 0800 4 555500. Die Nummer ist kostenfrei und montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr erreichbar. Für den Besuch vor Ort empfiehlt die Agentur, vorher einen Termin zu buchen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Termin verschieben oder absagen
Kannst du einen Termin nicht wahrnehmen, melde dich so früh wie möglich. Nenne den Grund und reiche zeitnah einen Nachweis ein, zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. So empfiehlt es auch die Arbeitsagentur für Termine im Jobcenter.
Zwei Regeln aus § 309 Abs. 3 SGB III solltest du kennen:
- Ist der Termin nach Tag und Uhrzeit bestimmt, hast du deine Pflicht auch erfüllt, wenn du dich am selben Tag zu einer anderen Zeit meldest und der Zweck des Termins erreicht wird.
- Bist du am Termin arbeitsunfähig, kann die Einladung auf den ersten Tag deiner Arbeitsfähigkeit fortwirken, wenn die Agentur das in der Einladung so bestimmt hat. Lies das Schreiben also genau.
Sag lieber einmal zu viel ab als gar nicht. Ein Anruf und ein kurzer schriftlicher Hinweis schaffen einen Nachweis.
Warum du den Termin wahrnehmen musst
Wer Arbeitslosengeld beansprucht, hat eine allgemeine Meldepflicht: Du musst dich melden, wenn die Agentur dich dazu auffordert (§ 309 Abs. 1 SGB III). Das gilt auch, wenn dein Anspruch gerade ruht.
Folgen beim Arbeitslosengeld
Kommst du einer Einladung trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ohne wichtigen Grund nicht nach, tritt eine Sperrzeit bei Meldeversäumnis ein (§ 159 Abs. 1 Nr. 8 SGB III). Sie dauert eine Woche (§ 159 Abs. 6 SGB III). In dieser Zeit ruht dein Anspruch. Den wichtigen Grund musst du darlegen und nachweisen, wenn er in deinem Verantwortungsbereich liegt.
Mehrere Sperrzeiten können sich summieren. Kommen insgesamt mindestens 21 Wochen zusammen, kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen ganz erlöschen (§ 161 SGB III). Mehr dazu im Ratgeber Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Folgen beim Grundsicherungsgeld
Für Termine beim Jobcenter gelten seit der Reform der Grundsicherung strengere Regeln. Nach Angaben der Bundesregierung hat ein erstes Versäumnis keine Folgen. Bei wiederholten Meldeversäumnissen wird das Grundsicherungsgeld jeweils um 30 % des Regelbedarfs für einen Monat gemindert (§ 32 SGB II). Wer drei aufeinanderfolgende Einladungen ohne wichtigen Grund versäumt, gilt als nicht erreichbar. Dann kann der Leistungsanspruch entfallen (§ 7b Abs. 4 SGB II).
Die Details sind komplex und können sich im Einzelfall unterscheiden. Achte deshalb auf die Rechtsfolgenbelehrung in deiner Einladung.
Welche Unterlagen solltest du mitbringen?
Was du genau brauchst, steht oft in der Einladung. Bewährt hat sich diese Liste:
- das Einladungsschreiben
- deinen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- deinen aktuellen Lebenslauf und wichtige Zeugnisse
- Nachweise über deine Bewerbungen, wenn in deiner Eingliederungsvereinbarung Eigenbemühungen festgelegt sind
- gegebenenfalls Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag oder ärztliche Nachweise
- Notizen mit deinen Fragen und Zielen
Notwendige Reisekosten zum Termin können auf Antrag übernommen werden (§ 309 Abs. 4 SGB III). Frag danach, bevor du die Belege wegwirfst.

Typische Themen und Fragen im Gespräch
Im ersten Gespräch ermittelt die Agentur deine beruflichen und persönlichen Merkmale, deine Fähigkeiten und deine Eignung. Das nennt das Gesetz Potenzialanalyse (§ 37 SGB III). Rechne deshalb mit Fragen wie diesen:
- Was hast du bisher beruflich gemacht, und was kannst du besonders gut?
- In welchen Berufen und Regionen suchst du?
- Welche Arbeitszeiten sind für dich möglich?
- Was hat bei deinen Bewerbungen bisher nicht geklappt?
- Gibt es etwas, das deine Arbeitsaufnahme erschwert?
Anschließend werden in einer Eingliederungsvereinbarung dein Ziel, die Unterstützung der Agentur, deine Eigenbemühungen und geplante Förderleistungen festgehalten (§ 37 Abs. 2 SGB III). Du bekommst eine Ausfertigung davon. Lies sie in Ruhe und frag nach, wenn dir etwas unklar ist.
Weiterbildungswunsch gut vorbereitet ansprechen
Eine Weiterbildung über den Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Die Agentur prüft unter anderem, ob sie notwendig ist, um dich beruflich einzugliedern, und ob Träger und Maßnahme zugelassen sind (§ 81 SGB III). Außerdem muss sie dich vor Beginn beraten. Das Gespräch ist also genau der richtige Ort für deinen Wunsch.
Je konkreter du bist, desto besser. Bring mit:
- Kursbeschreibung: Inhalte, Dauer, Unterrichtsform, Zertifikate und den Hinweis auf die AZAV-Zulassung
- Stellenanzeigen: drei bis fünf Anzeigen, die genau die Kenntnisse verlangen, die die Weiterbildung vermittelt, etwa CRM-Systeme oder digitalen Vertrieb
- Begründung: Warum passt das Ziel zu dir, und warum reicht deine bisherige Qualifikation für diese Stellen nicht aus?
- Lebenslauf: damit dein Werdegang und dein Berufsziel zusammen erkennbar sind
Welche Voraussetzungen gelten, erklärt der Ratgeber Bildungsgutschein: Voraussetzungen und Antrag. Wurde dein Wunsch bereits abgelehnt, hilft dir der Artikel Bildungsgutschein abgelehnt weiter.
Nach dem Termin: das solltest du erledigen
- Notiere dir direkt nach dem Gespräch, was vereinbart wurde und welche Fristen gelten.
- Lege Einladung, Eingliederungsvereinbarung und Nachweise geordnet ab.
- Erledige zugesagte Unterlagen zeitnah, zum Beispiel ein Angebot des Bildungsträgers.
- Teile Änderungen, etwa eine neue Stelle oder einen Umzug, der Agentur unverzüglich mit.
Geförderte Weiterbildung im Vertrieb
Die ATR Sales Akademie ist nach AZAV zugelassen. Ihre Weiterbildungen können deshalb zum Beispiel über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder über das Jobcenter gefördert werden. Ob du gefördert wirst, entscheidet immer der Kostenträger.
Zur Auswahl stehen der Sales Manager im digitalen Vertrieb (8 Monate, 1.600 Unterrichtseinheiten) und der Digital Sales Manager als Kompaktkurs (5 Monate, 1.080 Unterrichtseinheiten). Beide finden in Vollzeit online statt. Themen sind unter anderem CRM mit Salesforce und HubSpot sowie KI im Vertrieb. Einen Job kann keine Weiterbildung garantieren. Sie kann dir aber ein solides Fundament für den Einstieg in den Vertrieb geben.
Kostenlose Beratung vor deinem Termin
Du möchtest deinen Weiterbildungswunsch gut vorbereitet ins Gespräch mitnehmen? In einer kostenlosen Beratung klären wir, ob die Weiterbildung zu dir passt, und besprechen deine Optionen für eine Förderung. Du erreichst uns auch telefonisch unter 030 31192051.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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