Wenn dein Bildungsgutschein abgelehnt wurde, ist das nicht automatisch das Ende deiner Weiterbildungspläne. Gegen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Alternativ ist ein neuer, besser begründeter Antrag möglich.

Mann liest ein Schreiben zur Ablehnung seines Bildungsgutscheins

Das Wichtigste zuerst: Damit wir dir weiterhelfen können, brauchen wir den schriftlichen Ablehnungsbescheid. Mit diesem Bescheid schauen wir uns die Ablehnung gemeinsam mit dir an und besprechen, welche Optionen du hast. Eine Rechtsberatung bieten wir nicht an.

Warum der schriftliche Ablehnungsbescheid so wichtig ist

Nur aus dem schriftlichen Bescheid geht hervor, warum die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter abgelehnt hat. Bei Ermessensentscheidungen muss die Behörde darin auch die Gesichtspunkte nennen, die für ihre Entscheidung maßgeblich waren (§ 35 SGB X). Genau dort setzt eine sinnvolle Antwort an.

Außerdem enthält der Bescheid in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung. Sie sagt dir, bis wann und wo du Widerspruch einlegen kannst. Ohne diese Angaben lässt sich kaum sicher planen.

Nur mündlich abgelehnt? Bescheid anfordern

Manchmal heißt es im Beratungsgespräch nur: „Das fördern wir nicht.“ Dann solltest du zeitnah einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung verlangen. Nach § 33 Abs. 2 SGB X kannst du die schriftliche Bestätigung einer mündlichen Entscheidung fordern, wenn du ein berechtigtes Interesse hast und dies unverzüglich tust. Am besten schriftlich, damit du einen Nachweis hast.

Warum wird ein Bildungsgutschein abgelehnt?

Die Förderung nach § 81 SGB III ist eine Ermessensleistung: Das Gesetz sagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert werden „können“. Einen festen Anspruch hast du also in der Regel nicht. Du hast aber das Recht, dass die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausübt (§ 39 SGB I).

Typische Gründe für eine Ablehnung hängen mit den gesetzlichen Voraussetzungen zusammen:

Mehr zu den Voraussetzungen findest du im Ratgeber Bildungsgutschein: Voraussetzungen und Antrag.

So gehst du vor: Schritt für Schritt

Widerspruch einlegen: Frist, Form und Inhalt

Frist

Du hast einen Monat Zeit, nachdem dir der Bescheid bekannt gegeben wurde (§ 84 SGG). Ein Brief, der im Inland per Post kommt, gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X). Warte nicht bis zum letzten Tag.

Form

Der Widerspruch muss schriftlich, elektronisch in der vorgeschriebenen Form oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. Welche Wege genau möglich sind, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Eine einfache E-Mail reicht nicht in jedem Fall aus.

Inhalt und Begründung

Nenne das Datum und das Aktenzeichen des Bescheids und erkläre klar, dass du Widerspruch einlegst. Eine Begründung kannst du auch nachreichen. Sie stärkt deinen Widerspruch aber deutlich, wenn sie konkret auf die Ablehnungsgründe eingeht.

Hilfreich sind zum Beispiel:

Wenn du wissen willst, welche Unterlagen die Behörde zu deinem Fall hat, kannst du Akteneinsicht beantragen (§ 25 SGB X).

Frau bespricht mit einer Beraterin ihre nächsten Schritte

Was passiert nach dem Widerspruch?

Hält die Behörde deinen Widerspruch für begründet, hilft sie ihm ab. Du bekommst dann die Förderung (§ 85 SGG). Andernfalls erhältst du einen schriftlichen Widerspruchsbescheid mit Begründung.

Gegen den Widerspruchsbescheid kannst du innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erheben (§ 87 SGG). Für Versicherte und Leistungsempfänger ist das Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Kosten für eine eigene Anwältin oder einen eigenen Anwalt können trotzdem anfallen.

Entscheidet die Behörde über deinen Widerspruch ohne ausreichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten, ist eine Untätigkeitsklage möglich (§ 88 SGG).

Frist verpasst oder keine Rechtsbehelfsbelehrung?

Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, läuft die Monatsfrist nicht. Dann kannst du grundsätzlich innerhalb eines Jahres Widerspruch einlegen (§ 66 SGG).

Ist der Bescheid bereits bestandskräftig, bleibt der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Damit bittest du die Behörde, ihre Entscheidung erneut zu prüfen, weil sie das Recht falsch angewendet oder von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist. Das ist ein eigenes Verfahren. Lass dich dazu am besten beraten.

Neuer Antrag mit besserer Begründung

Manchmal ist ein neuer Antrag der schnellere Weg, zum Beispiel wenn sich deine Situation geändert hat oder wichtige Informationen im ersten Gespräch gefehlt haben. Bereite das Beratungsgespräch dann gut vor: Bring Stellenanzeigen, deinen Lebenslauf und die Kursinformationen mit.

Hilfreich ist auch ein Blick auf die Frage Habe ich Anspruch auf einen Bildungsgutschein? und auf die Kursseiten zum Sales Manager im digitalen Vertrieb und zum Digital Sales Manager.

Gibt es andere Kostenträger?

Neben der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter kommen je nach deiner Situation weitere Stellen in Frage: die Deutsche Rentenversicherung, der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr oder eine Berufsgenossenschaft. Wer gefördert wird, entscheidet immer der jeweilige Kostenträger. Einen Überblick gibt der Ratgeber Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt.

Bescheid bereithalten und Beratung vereinbaren

Halte deinen schriftlichen Ablehnungsbescheid bereit und vereinbare eine kostenlose Beratung. Du erreichst uns auch telefonisch unter 030 31192051. Gemeinsam schauen wir uns die Ablehnung an und besprechen, wie es für dich weitergehen kann.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtliche Prüfung deines Einzelfalls wende dich an einen Sozialverband oder eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.

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