Wenn du Arbeitslosengeld beziehst und eine von der Agentur für Arbeit geförderte Weiterbildung beginnst, wird das Arbeitslosengeld in der Regel weitergezahlt, solange die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Das gilt auch für Weiterbildungen in Vollzeit. Dein Anspruch wird dabei langsamer verbraucht: Für je zwei Tage Weiterbildung mindert er sich nur um einen Tag.

Frau prüft ihre Unterlagen zum Arbeitslosengeld während der Weiterbildung

Bekomme ich während der Weiterbildung Arbeitslosengeld?

Ja, wenn die Weiterbildung nach § 81 SGB III gefördert wird, also in der Regel mit einem Bildungsgutschein. Man spricht dann vom „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“.

Normalerweise musst du für Arbeitslosengeld der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Während einer Vollzeit-Weiterbildung ist das kaum möglich. Genau dafür gibt es § 144 SGB III: Wer die Voraussetzungen allein wegen einer geförderten Weiterbildung nicht erfüllt, hat trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wichtig: Das gilt nur für geförderte Weiterbildungen. Buchst du einen Kurs auf eigene Faust, greift diese Regel nicht. Wie du an eine Förderung kommst, erklärt der Ratgeber Bildungsgutschein: Voraussetzungen und Antrag.

Bleibt die Höhe des Arbeitslosengeldes gleich?

Laut dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur beruflichen Weiterbildung gelten die Regeln für das Arbeitslosengeld während der Weiterbildung unverändert. Die Weiterbildung selbst verändert die Höhe also nicht.

Anders ist es bei Nebeneinkommen: Verdienst aus einem Nebenjob wird wie sonst auch auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Das Arbeitslosengeld wird monatlich nachträglich ausgezahlt.

Wie wirkt sich die Weiterbildung auf die Anspruchsdauer aus?

Hier liegt ein echter Vorteil. Nach § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III mindert sich die Anspruchsdauer um jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, an denen du Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung bekommst.

Ein vereinfachtes Beispiel: Du hast zu Beginn noch zwölf Monate Anspruch und besuchst eine achtmonatige Weiterbildung. Dein Anspruch sinkt dadurch nur um vier Monate. Nach Kursende bleiben dir rechnerisch noch acht Monate, falls du dann noch keine Stelle hast.

Der Mindestrestanspruch

Außerdem schützt das Gesetz einen Rest: Die Minderung unterbleibt, soweit sich dadurch eine Anspruchsdauer von weniger als drei Monaten ergeben würde (§ 148 Abs. 2 SGB III). Die Bundesagentur für Arbeit erläutert das so:

Wie lange dein Anspruch konkret reicht, hängt von deinem Einzelfall ab. Lass dir das vor Beginn der Weiterbildung von deiner Agentur für Arbeit bestätigen.

Was gilt beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)?

Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld. Beziehst du Leistungen vom Jobcenter, bekommst du während der Weiterbildung kein Arbeitslosengeld, sondern weiterhin Grundsicherungsgeld, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Mit der Reform hat die Vermittlung in Arbeit Vorrang. Eine Weiterbildung kann das Jobcenter laut Bundesagentur für Arbeit aber weiterhin fördern, wenn sie für eine dauerhafte Vermittlung erfolgversprechender ist. Den früheren Bürgergeldbonus von 75 € gibt es nicht mehr, die Vorschrift (§ 16j SGB II) ist weggefallen.

Mann freut sich über den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung

Gibt es Weiterbildungsgeld oder Prämien?

Nach § 87a SGB III gibt es ein Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat sowie Prämien von 1.000 € und 1.500 € für bestandene Prüfungen. Diese Leistungen gelten aber nur für Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führen, zum Beispiel Umschulungen.

Weiterbildungen ohne Berufsabschluss sind davon in der Regel nicht erfasst. Das betrifft auch die Weiterbildungen der Sales Akademie: Sie enden mit Zertifikaten, nicht mit einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf. Mehr zum Unterschied liest du im Ratgeber Umschulung über das Arbeitsamt.

Welche Kosten werden zusätzlich übernommen?

Zu den Weiterbildungskosten nach § 83 SGB III gehören:

Bei einer Weiterbildung im virtuellen Klassenzimmer fallen Fahrten zum Kursort in der Regel nicht an. Laptop, Headset und Maus stellt die Sales Akademie.

Welche Pflichten hast du während der Weiterbildung?

Auch während der Weiterbildung musst du bestimmte Pflichten einhalten. Laut Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit gehört dazu vor allem:

Brichst du eine geförderte Weiterbildung ohne wichtigen Grund ab, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 1 Nr. 5 SGB III). Beim ersten Mal beträgt sie drei Wochen. Das gilt auch, wenn du durch dein Verhalten Anlass für einen Ausschluss gibst.

Während du Arbeitslosengeld beziehst, bist du in der Regel kranken-, pflege- und rentenversichert. Bei der Teilnahme an der Weiterbildung bist du zudem gesetzlich unfallversichert.

Vollzeit-Weiterbildung bei der Sales Akademie

Die Weiterbildungen der Sales Akademie finden in Vollzeit und remote im virtuellen Klassenzimmer statt. Der Sales Manager im digitalen Vertrieb dauert acht Monate, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr. Der Digital Sales Manager ist der fünfmonatige Kompaktkurs.

Beide Weiterbildungen sind nach AZAV zugelassen und können mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Wird deine Teilnahme so gefördert und hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld, bekommst du es in der Regel während der Weiterbildung weiter. Ob du gefördert wirst, entscheidet immer der Kostenträger.

Du willst wissen, ob eine Förderung für dich in Frage kommt? Vereinbare eine kostenlose Beratung oder ruf uns an unter 030 31192051. Weitere Infos findest du unter Habe ich Anspruch auf einen Bildungsgutschein?.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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